1. Allgemeines:
Für die Vermietung und Wartung von Verkehrsabsicherungen und Baustellenmaterial gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle nachfolgenden Geschäftsabschlüsse ohne dass es einer zusätzlichen Erklärung bedarf. Mit der Leistungserbringung gelten Sie als anerkannt.
2. Angebote / Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend bis zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Vertragsänderungen oder Zusätze bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
3. Preise:
Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
4. Versand:
Selbstabholer haben sich durch amtlichen Ausweis mit Lichtbild auszuweisen.
5. Lieferzeiten:
Unsere Lieferzeiten gelten für den normalen Geschäftsablauf. Unsere normalen Arbeitszeiten sind von Montag – Freitag von 7.00 h – 16.00 h. Außerhalb dieser Zeiten werden die Überstunden, Nacht- und Feiertagszuschläge berechnet. Für Fahrzeuge wird nach Aufwand und Entfernung eine Kilometerpauschale abgerechnet.
6. Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht mit Aufbau der Verkehrsabsicherung und des Baustellenabsperrmaterials auf den Kunden über.
7. Genehmigungen und Zusatzleistungen:
Für Genehmigungen behördlicher Art ist ausschließlich der Mieter verantwortlich, abweichend hiervon ist die schriftliche Beauftragung vom Mieter an N.V.T. Ist ein Stromanschluß notwendig, ist dieser vom Mieter zu stellen und abzurechnen. N.V.T. ist hiervon frei zu halten.
8. Verkehrssicherungspflicht:
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Mieter. Bei vertraglicher Übernahme durch N.V.T. obliegt die Art und Häufigkeit der Kontrollen dem Mieter. Abrechnung erfolgt nach Aufwand/Abstimmung. Wurde ein 24 h Notdienst vereinbart sind wir bemüht diesen einzuhalten.
9. Wartung / Beschädigung / Verlust:
Störungen an gemieteten Sachen sind der N.V.T. sofort anzuzeigen. Die Kosten zur Beseitigung hat der Mieter zu tragen. Schadenersatz besteht nicht, auch nicht von Dritten. Bei Verlust haftet der Mieter in Natura. N.V.T. ist berechtigt gleichwertigen Ersatz in Geld zu verlangen.
10. Verzug:
Bei Verzug von Zahlung von mehr als 10 Tagen ist N.V.T. berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Alle daraus entstehenden Kosten hat der Mieter zu tragen. Verzugszinsensatz 8 % nach EU Richtlinie.
11. Eigentum:
Die Ware bleibt unser Eigentum.
12. Recht und Nichtigkeit:
Ist ein Teil dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig so wird die Rechtsgültigkeit der anderen Bedingungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Lübeck.
N.V.T.- Baustellenabsicherung GmbH
Hauptstr. 31a
22965 Todendorf
Tel. 04534 – 72 76 9 72
Fax. 04534 – 72 76 9 73
E-Mail: frank-neudewitz@nvt-baustellenabsicherung.de
Geschäftsführer : Frank Neudewitz
USt-IdNr. DE 300249742, HR B 14936 HL
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Frank Neudewitz
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